HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Wesentliche Rechtsgebiete in Projekten und im Projektmanagement.

Leitfrage:

Welche Rechtsgebiete spielen in Projekten und im Projektmanagement fast immer eine Rolle?

Die Erfahrungen zeigen, dass die Projektverantwortlichen über zumindest solide Grundkenntnisse in folgenden Rechtsgebieten verfügen sollten:

  1. Allgemeines Bürgerliches Recht (BGB), Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Vertretungsfähigkeit, Rechtsnachfolge, Vertretungsrecht,
  2. Sachenrecht: Recht von Eigentum und Besitz,
  3. Vertragsrecht: Recht der Vertragsverhältnisse, Recht der Schuldverhältnisse,
  4. Gesellschaftsrecht: HGB, AktG, GmbHG, Recht der Personengesellschaften,
  5. Bilanzierungsrecht,
  6. Steuerrecht, einschließlich Recht über Zölle und Abgaben,
  7. Arbeitsrecht,
  8. Sozialrecht, Sozialgesetzbuch (SGB),
  9. Schutzrechte, einschließlich Urheberrecht, Patentrecht,
  10. Gewohnheitsrecht, einschließlich Recht aus Überlieferung, ungeschriebene Gesetze, Sitten und Gebräuche.

Gründliche Kenntnisse sind immer erforderlich auf den Rechtsgebieten der jeweiligen Fachgebiete. Beispiele:

  1. Öffentliches Recht,
  2. Vergaberecht,
  3. Baurecht,
  4. Verkehrsrecht, Speditionsrecht,
  5. Rechtsgebiete für Einfuhr und Ausfuhr,
  6. Rechtsgebiete um Datenschutz, Datensicherheit, Datenverwaltung,
  7. Rechtsgebiete um Geld, Zahlungsverkehr,
  8. Rechtsgebiete um Finanzen, Banken und Kreditinstitute,
  9. Versicherungsrecht,
  10. Kündigungsrecht.

Mitunter spielen auch in Projekten und im Projektmanagement eine Rolle:

  1. das Menschenrecht,
  2. das Familienrecht,
  3. das Erbrecht,
  4. das Reiserecht,
  5. das Aufenthaltsrecht,
  6. die internationalen Gesetze,
  7. das Europarecht,
  8. das internationales Recht,
  9. die Sonderrechte für bestimmte Berufsgruppen, Personen und Sonderbeauftragte,
  10. das Strafrecht.