HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Schuldrecht. Recht der Schuldverhältnisse.

Es geht um:

  1. Begründungen der Schuldverhältnisse.
  2. Bestimmung der Gläubiger.
  3. Bestimmung der Schuldner.
  4. Verhältnisse der Gläubiger und Schuldner.

Es geht um die Rechte und  Pflichten, die mit dem  jeweiligen Status verbunden sind und sich aus den Verhältnissen ergeben.

Die Rechte und Pflichten ergeben sich in der Regel aus den Gesetzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.


 

Schuldrecht:


Schuldrecht

Gläubiger

Schuldner