Grundsatz:
Gerichte sollen nur dort und dann eingeschaltet werden, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder wollen.
Vor Gericht hat meistens jene Partei die besseren Chancen, die ihre Ansprüche besser beweisen, d.h. aus den allgemeinen Gesetzen und speziellen Vereinbarungen ableiten kann.
Ein Urteilsspruch soll in der Regel den Rechtsfrieden wiederherstellen und die (allgemeine) Rechtssicherheit festigen.
Leitfragen:
Was ist gerichtsfähig (justiziabel)?
Welches Gericht ist zuständig?
Wie wird das Gericht angerufen?
Wie erfolgt die Vertretung vor Gericht?
Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?
Da Gerichtsverfahren aufwendig, insbesondere zeitaufwendig sein können, sind zahlreiche gesetzliche oder freiwillige Möglichkeiten gegeben, sich außergerichtlich zu einigen.
Folgende Themen können deshalb interessieren:
Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen zahlreiche gesetzliche Vorschriften die
Es werden geregelt z.B.
Mit welchen Risiken muss in und mit allen Verträgen und Vereinbarungen gerechnet werden?
Gerichtsstand. Gerichtsbarkeit
Betriebliche Regelungen und "organisationsinterne Gesetze"
Nicht justiziabel: