HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Gerichtsstand. Gerichtsbarkeit.

Grundsatz:

Gerichte sollen nur dort und dann eingeschaltet werden, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder wollen.

Vor Gericht hat meistens jene Partei die besseren Chancen, die ihre Ansprüche besser beweisen, d.h. aus den allgemeinen Gesetzen und speziellen Vereinbarungen ableiten kann.

Ein Urteilsspruch soll in der Regel den Rechtsfrieden wiederherstellen und die (allgemeine) Rechtssicherheit festigen.

Leitfragen:

Was ist gerichtsfähig (justiziabel)?
Welches Gericht ist zuständig?
Wie wird das Gericht angerufen?
Wie erfolgt die Vertretung vor Gericht?
Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Da Gerichtsverfahren aufwendig, insbesondere zeitaufwendig sein können, sind zahlreiche gesetzliche oder freiwillige Möglichkeiten gegeben, sich außergerichtlich zu einigen.

Folgende Themen können deshalb interessieren:

  1. Außergerichtliche Einigung,
  2. Außergerichtlicher Vergleich, Gütetermin,
  3. Schiedsgericht, Schiedsstelle, Schiedsrichter, Wirkungen der Entscheidungen,
  4. Schiedsverfahren, Einigungsverfahren,
  5. Mediation,
  6. Abweisung eines Gerichtsverfahrens,
  7. Wirkung und Folgen eines Gerichtsurteils,
  8. Gerichtlicher Vergleich.

...mehr dazu Rechtsfrieden.

Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen zahlreiche gesetzliche Vorschriften die

  1. Geltendmachung von Rechten,
  2. Durchsetzung, Durchsetzbarkeit von Rechten, oder
  3. Höhe der Ansprüche aus Rechten.

Es werden geregelt z.B.

  1. Widerspruchsfristen.
  2. Verjährungsfristen.
  3. Formerfordernisse für Geltendmachung von Ansprüchen, z.B.
    1. Schriftform,
    2. Beglaubigung erforderlich,
    3. formelle Anzeige, z.B. Strafanzeige.
  4. Beweispflicht,
  5. Nachweispflicht,
  6. Schutz des Schuldners (Angeklagten): "Im Zweifel für den Angeklagten..."
  7. Mitwirkungspflicht (des Gläubigers) zur Schadensbegrenzung,
  8. Gerichtsbarkeit,
  9. Gerichtsstand,
  10. Fristen der Klageerhebung,
  11. Form zur Klageerhebung.

Mit welchen Risiken muss in und mit allen Verträgen und Vereinbarungen gerechnet werden?