HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Rechtsfrieden.

Leitfragen:

Was dient dem Rechtsfrieden?

Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?


Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen zahlreiche gesetzliche Vorschriften die

  1. Geltendmachung von Rechten,
  2. Durchsetzung, Durchsetzbarkeit von Rechten, oder
  3. Höhe der Ansprüche aus Rechten.

Es werden geregelt z.B.

  1. Widerspruchsfristen.
  2. Verjährungsfristen.
  3. Formerfordernisse für Geltendmachung von Ansprüchen, z.B.
    1. Schriftform,
    2. Beglaubigung erforderlich,
    3. formelle Anzeige, z.B. Strafanzeige.
  4. Beweispflicht,
  5. Nachweispflicht,
  6. Schutz des Schuldners (Angeklagten): "Im Zweifel für den Angeklagten..."
  7. Mitwirkungspflicht (des Gläubigers) zur Schadensbegrenzung,
  8. Gerichtsbarkeit,
  9. Gerichtsstand.