HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Persönliche Anmerkungen des Autors zu diesem Kontext:

Warum ich diesen Kontext erstellt habe.

Mit diesem Kontext bin ich wieder bei meinen Wurzeln angelangt. Bereits im Jahre 1969 versuchte der damalige Justiziar im Unternehmen, in welchem ich seinerzeit beschäftigt war, mir und anderen Prüfungsgehilfen der Verbandsprüfung die Grundlagen des Rechts so beizubringen, dass ich meinem Prüfungsauftrag nachkommen konnte. Ich war noch juristischer Laie und von der Vielfalt der Rechtsgebiete zunächst völlig überfordert. Deshalb habe ich mir eine Struktur erarbeitet und zugelegt, die ich auch heute noch verwende und die ich hier erstmals in diesem Kontext veröffentliche.

Die Struktur hat mir in den vielen Herausforderungen geholfen, in jeweils relativ kurzer Zeit die wesentlichen juristischen Zusammenhänge und "Knackpunkte" auch in komplexen und verwobenen Rechtsbeziehungen zu erkennen. In den Beratungen von Banken, Unternehmen, Führungskräften, Kreditnehmern und Kollegen und Kolleginnen sowie Nachwuchskräften in der Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung konnte ich in vielen Fällen zumindest fundierte Hypothesen und Sachverhaltsbeurteilungen anbieten. Gegebenenfalls konnte ich bzw. konnten wir dadurch unverzüglich vertiefende sachkundige Begutachtung und juristischen Rat bzw. eine juristische Bewertung einholen oder veranlassen. Die mitunter langen Diskussionen und Erörterungen mit dem seinerzeitigen Assessor des Rechts sind mir in bester Erinnerung. Ich bin dem Justiziar und seinem Assessor auch heute noch sehr dankbar.

Ich gebe zu, auch heute noch (2012) finde ich es manchmal schwierig, zwischen den

  1. sachenrechtlichen Verträgen, bei denen es um Eigentum und Besitz geht,
  2. schuldrechtlichen Verträgen, bei denen es um Ansprüche, Leistungen und Gegenleistungen geht,
  3. privatrechtlichen Verträgen, bei denen es um die Regelung privater Angelegenheiten geht,
  4. Gesellschaftsverträgen, bei denen es um die Rechtfähigkeit, Statute und Ausgestaltung von Gesellschaften geht,
  5. öffentlichen Verträgen, bei denen es um Verträge nach dem öffentlichen Recht geht,
  6. internationalen Verträgen, bei denen es um Regelungen geht, die das eigene Rechtsgebiet überschreiten,

zu unterscheiden und die jeweiligen Eigenheiten und Besonderheiten zu erkennen, wenn mehrere oder alle der genannten Rechtsgebiete und / oder weitere eine Rolle spielen.

Diesen Kontext möchte ich als Mahnung und Anregung verstehen, frühzeitig im Sinne von rechtzeitig

  1. juristische Fallen und Sackgassen zu erkennen,
  2. (unbemerkte) Irrtümer aufzudecken.
  3. sowie Unsicherheiten zu reduzieren,
  4. Fehleinschätzungen zu bemerken und zu korrigieren,
  5. auf "blinde Flecken" aufmerksam zu werden,
  6. die Strukturen, Themen und Gliederungen zu nutzen, sich einfach weitere Information zu besorgen und sie besser zu verstehen.

Insbesondere will ich mahnen, rechtzeitig eine gute Beziehung zu Menschen Ihres Vertrauens aufzubauen, mit welchen Sie auch knifflige Fragen diskutieren, um auch nicht papierfähige und dokumentationswürdige Überlegungen anstellen können. Damit ist eine gute Voraussetzung geschaffen, um kompetenten juristischen Beistand in den richtigen Fragen und zu den richtigen Zeitpunkten zu erhalten.

Appenweier, 30. Juni 2012, aktualisiert: 06.01.2016, 28.01.2017
Heinrich Keßler