Bei der Rechtsordnung sind immer wieder folgende Aspekte zu klären:
Die Rechtsberatung ist in größeren Organisationen meistens in der so genannten "Rechtsabteilung" angesiedelt. Sie ist typischerweise eine Stabsabteilung, d.h. ohne Entscheidungsbefugnisse bzw. mit nur sehr begrenzten Vollmachten zur Rechtsvertretung der Organisation nach außen.
Gerichtsstand. Gerichtsbarkeit
Betriebliche Regelungen und "organisationsinterne Gesetze"
Nicht justiziabel: