HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Rechtsordnung.

Bei der Rechtsordnung sind immer wieder folgende Aspekte zu klären:

  1. Rechtsberatung: Wer kann, darf oder muss helfen?
  2. Rechtsgebiete und anzuwendendes Recht.
  3. Rechtsweg.
  4. Zuständigkeit von Gerichten.
  5. Fristen der Klageerhebung.
  6. Form zur Klageerhebung.
  7. Zulässigkeit des Gerichtsverfahrens.
  8. Anwaltspflicht.
  9. Höhe des Streitwerts.
  10. Zulassung von Gutachtern und deren Kosten.
  11. Kosten des Rechtsstreites.
  12. Wer bezahlt die Kosten des Rechtsstreites?
  13. Revision gegen Urteile.

Die Rechtsberatung ist in größeren Organisationen meistens in der so genannten "Rechtsabteilung" angesiedelt. Sie ist typischerweise eine Stabsabteilung, d.h. ohne Entscheidungsbefugnisse bzw. mit nur sehr begrenzten Vollmachten zur Rechtsvertretung der Organisation nach außen.