Aus der allgemeinen Rechts- und Gesetzeslage entwickeln alle Organisationen internen Regelungen, wie z.B.
Leifragen für rechtliche Klärungen im Einzelfall:
Was ist gerichtsfähig (justiziabel)?
Welches Gericht ist zuständig?
Wie wird das Gericht angerufen?
Wie erfolgt die Vertretung vor Gericht?
Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?
In Projekten und im Projektmanagement gelten die aufgeführten Regelungen meistens "als bekannt" bzw. "gesetzt". Diese Annahmen erfüllen bestenfalls die so genannten "Alten Hasen".
Innerhalb von Projekten bestehen in der Regel kaum Gelegenheiten und Möglichkeiten, an den bestehenden und wirkenden Regelungen irgendetwas zu ändern oder zumindest projektspezifisch anzupassen. Die allgemeinen Regelungen erfassen die besonderen Anforderungen der Projekte und des Projektmanagements jedoch häufig nicht. Konflikte und Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert und die Regel. Es ist deshalb besonders wichtig, für die Projekte und das Projektmanagement jeweils festzulegen,
Gerichtsstand. Gerichtsbarkeit
Betriebliche Regelungen und "organisationsinterne Gesetze"
Nicht justiziabel: