HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Betriebliche Regelungen oder "organisationsinterne Gesetze".

Aus der allgemeinen Rechts- und Gesetzeslage entwickeln alle Organisationen internen Regelungen, wie z.B.

  1. generell anzuwendendes Spezialrecht, z.B.
    1. Rechtsprechung, z.B. zu bestimmten Themen, Fällen,
    2. anzuwendende Sondergesetze, z.B. in besonderen Ländern, für besondere Fälle
  2. generelle Regelungen:
    1. Usancen, Verkehrssitten,
    2. Ehrenkodex, Verhaltenskodex.
  3. überbetriebliche Regelungen:
    1. Rahmenverträge,
    2. Tarifverträge,
    3. Manteltarifverträge,
    4. Bedingungen für den Zahlungsverkehr,
    5. Generelle Normen und Standards.
  4. für den Umgang und Geschäfte mit Dritten:
    1. AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    2. Lieferbedingungen,
    3. Zahlungsbedingungen,
    4. Auslobungen, wie z.B. Kataloge, Preislisten, Artikelverzeichnisse,
    5. Haftungsbedingungen,
    6. Garantiebedingungen.
  5. Führungsanweisungen:
    1. zustimmungspflichtige Geschäfte,
    2. Genehmigungsverfahren,
    3. Art und Weise der Beschlussfassung.
  6. für den internen Umgang miteinander:
    1. Betriebsvereinbarungen,
    2. Regeln der Zusammenarbeit,
    3. Gestaltung von Vollmachten,
    4. Spielregeln für den Umgang miteinander.

Leifragen für rechtliche Klärungen im Einzelfall:

Was ist gerichtsfähig (justiziabel)?
Welches Gericht ist zuständig?
Wie wird das Gericht angerufen?
Wie erfolgt die Vertretung vor Gericht?
Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Mahnungen:

In Projekten und im Projektmanagement gelten die aufgeführten Regelungen meistens "als bekannt" bzw. "gesetzt". Diese Annahmen erfüllen bestenfalls die so genannten "Alten Hasen".

Innerhalb von Projekten bestehen in der Regel kaum Gelegenheiten und Möglichkeiten, an den bestehenden und wirkenden Regelungen irgendetwas zu ändern oder zumindest projektspezifisch anzupassen. Die allgemeinen Regelungen erfassen die besonderen Anforderungen der Projekte und des Projektmanagements jedoch häufig nicht. Konflikte und Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert und die Regel. Es ist deshalb besonders wichtig, für die Projekte und das Projektmanagement jeweils festzulegen,

  1. wo und wann und in welcher Art und Weise von den Regelungen abgewichen werden darf, soll oder muss,
  2. und unter welchen Bedingungen dies geschehen darf.
  3. wo die Grenzen der Abweichungen liegen,
  4. und was auch in Projekten und im Projektmanagement nicht verhandlungsfähig ist, also unbedingt einzuhalten ist.