HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Sachenrecht: Eigentum.

Leitfragen:

Was ist Eigentum?
Wer ist Eigentümer?

Folgende Begriffe sind immer wieder zu klären:

  1. Eigentum-Begriff, § 903 BGB
  2. Sozialverpflichtung des Eigentums
  3. Erwerb von Eigentum, § 929 BGB
  4. Übertragung von Eigentum,
  5. Juristische Sekunde", Moment des Eigentumsübergangs,
  6. Wechsel des Eigentümers
  7. Verlust des Eigentums
  8. Eigentumsverhältnisse
    1. Alleineigentum
    2. Miteigentum
    3. Teileigentum
    4. Sondereigentum
    5. Gemeinschaftseigentum
    6. Eigentümergemeinschaft
  9. unrechtmäßiges Eigentum
  10. Schutz des Eigentums
  11. Rechte des Eigentümers
  12. Pflichten des Eigentümers
  13. Haftung des Eigentümers
  14. Eigentumsvorbehalt
  15. Belastungen des Eigentums
  16. Herausgabeanspruch
  17. Beendigung des Eigentums
  18. Enteignung

Wesentliche Grundlage ist das Sachenrecht.

Besonders wichtig:

Formerfordernisse von Verträgen und Vereinbarungen für Eigentumsübertragung, Berechtigungen, Belastungen und Verpflichtungen aus dem Eigentum:

  1. für Grundstücke und Gebäude,
  2. durch Schenkungen,
  3. durch Erblassung (Testamente).

 

Sachenrecht:


Sachenrecht:

Besitz und Besitzer

Eigentum und Eigentümer


In die komplexen Eigentums- und Besitzverhältnissen wird im Kontext: Humankapital (mehr dazu) übersichtlich eingeführt.