HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Recht im Arbeitsleben nicht nur in Projekten und im Projektmanagement:

Inhalte des Arbeitsvertrages.

Leitfrage:

Was steht im Arbeitsvertrag? Was regelt der Arbeitsvertrag?


Nicht nur wegen den gesetzlichen Vorschriften, sondern auch um die notwendige Klarheit und Verbindlichkeit des tatsächlich Vereinbarten mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht zu vergessen oder - heimlich oder unbemerkt - zu verändern, sollte der schriftliche Arbeitsvertrag immer eindeutig enthalten:

  1. Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  2. Änderungen des Arbeitsverhältnisses,
  3. Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses,
  4. Ende des Arbeitsverhältnisses,

Sofern bzw. falls von den ohnehin geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird oder bestimmte Regelungen eine besondere Bedeutung erhalten (sollen), sollten im formellen Vertrag selbst oder in den Anlagen bzw. in Betriebsvereinbarungen geregelt sein:

  1. Pflichten des Arbeitgebers,
  2. Rechte des Arbeitgebers,

  3. Disziplinarische Unterstellung und Führung
  4. Rechte des Arbeitnehmers,
  5. Pflichten des Arbeitnehmers,

  6. Pflichten des Vorgesetzten,
  7. Rechte des Vorgesetzten