Recht im Arbeitsleben nicht nur in Projekten und im Projektmanagement:
Status des Arbeitsvertrages.
Leitfrage:
In welchem Arbeitsverhältnis stehe ich?
Aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich die generellen Bedingungen
und der Rahmen für das Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und
Verhalten der Personen und Organisationen, die im Arbeitsverhältnis
stehen.
Das Arbeitsverhältnis wird immer zwischen Personen geschlossen.
Beteiligt sind:
- der
Arbeitgeber,
- der bei
natürlichen Personen die Person selbst ist,
- der bei
juristischen Personen durch einen
Bevollmächtigten vertreten wird. In der Regel ist dies eine
Person der Personalabteilung oder der (angestellte)
Vorgesetzte. Das
Arbeitsverhältnis besteht dann mit der
Organisation, nicht mit der handelnden Person.
- der
Arbeitnehmer.
Der
Arbeitsvertrag ist
unvertretbar,
in Persona (selbst) zu
erfüllen. Die Personen können für die
Vertragserfüllung keine
Stellvertreter benennen oder sich bezüglich der Rechte und Pflichten
gegenüber dem Vertragspartner sich stellvertreten lassen. Der individuelle Arbeitsvertrag wird in der Regel ergänzt durch
-
Stellenbeschreibungen,
-
Funktionsbeschreibungen,
- Verortungen des
Arbeitsverhältnis in der formalen Organisation,
z.B.
-
Organigramm,
-
Zuständigkeiten,
-
Stellenplan,
-
Festlegung der Arbeitsgebiete,
-
Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Verortungen des Arbeitsverhältnisses in der
Führungsorganisation, z.B.
-
Weisungsbefugnisse,
-
erteilte Vollmachten,
-
Berichtswege,
-
Informationswege,
-
Kontrollpflichten,
-
Pflicht zum Schutz der Schutzbefohlenen,
-
Rechenschaftspflichten der Vorgesetzten.
- Verortung in den
Leistungen und Vergütungen
(Stellenbewertungen).
- Es gelten in der Regel auch die allgemeinen und speziellen
-
Manteltarifverträge,
-
Tarifverträge,
-
Betriebsvereinbarungen,
-
Arbeitsschutz,
-
Arbeitssicherheit,
-
Datenschutz,
-
Datensicherheit,
-
Wahrung der Betriebsgeheimnisse,
-
Umweltschutz,
-
Personenschutz,
-
Verhaltenskodex,
-
Vereinbarungen über betriebliche Sozialleistungen.
- Mit dem Arbeitsverhältnis gelten auch die gesetzlichen
Bestimmungen für z.B.
-
Sozialversicherung,
-
Krankenversicherung,
-
Rentenversicherung,
-
Unfallversicherung,
-
Arbeitsschutz,
-
Kündigungsschutz.
- Für den Arbeitnehmer gelten nahezu immer die allgemeinen und
gesetzlichen Bestimmungen für z.B.
-
Selbstschutz,
-
Treuepflicht gegenüber dem
Arbeitgeber,
-
Verpflichtung zur Loyalität,
-
Verpflichtungen zum sorgsamen Umgang mit überlassenen Sachen,
-
unerlaubte private Nutzungen von z.B. Betriebsmitteln, Werkzeugen, Einrichtungen, Kommunikationsmedien, Materialien,
-
unerlaubte private Geschäfte während der Arbeit,
-
Pflicht zur Erhaltung der Arbeitskraft, Arbeitsfähigkeit,
-
Pflicht zur Zusammenarbeit,
-
Pflicht zu einem "positiven" Erscheinungsbild.