HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Recht im Arbeitsleben nicht nur in Projekten und im Projektmanagement:

Status des Arbeitsvertrages.

Leitfrage:

In welchem Arbeitsverhältnis stehe ich?


Aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich die generellen Bedingungen und der Rahmen für das Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten der Personen und Organisationen, die im Arbeitsverhältnis stehen.

Das Arbeitsverhältnis wird immer zwischen Personen geschlossen. Beteiligt sind:

  1. der Arbeitgeber,
    1. der bei natürlichen Personen die Person selbst ist,
    2. der bei juristischen Personen durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. In der Regel ist dies eine Person der Personalabteilung oder der (angestellte) Vorgesetzte. Das Arbeitsverhältnis besteht dann mit der Organisation, nicht mit der handelnden Person.
  2. der Arbeitnehmer.

Der Arbeitsvertrag ist unvertretbar, in Persona (selbst) zu erfüllen. Die Personen können für die Vertragserfüllung keine Stellvertreter benennen oder sich bezüglich der Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertragspartner sich stellvertreten lassen. Der individuelle Arbeitsvertrag wird in der Regel ergänzt durch

  1. Stellenbeschreibungen,
  2. Funktionsbeschreibungen,
  3. Verortungen des Arbeitsverhältnis in der formalen Organisation, z.B.
    1. Organigramm,
    2. Zuständigkeiten,
    3. Stellenplan,
    4. Festlegung der Arbeitsgebiete,
    5. Ausstattung des Arbeitsplatzes
  4. Verortungen des Arbeitsverhältnisses in der Führungsorganisation, z.B.
    1. Weisungsbefugnisse,
    2. erteilte Vollmachten,
    3. Berichtswege,
    4. Informationswege,
    5. Kontrollpflichten,
    6. Pflicht zum Schutz der Schutzbefohlenen,
    7. Rechenschaftspflichten der Vorgesetzten.
  5. Verortung in den Leistungen und Vergütungen (Stellenbewertungen).
  6. Es gelten in der Regel auch die allgemeinen und speziellen
    1. Manteltarifverträge,
    2. Tarifverträge,
    3. Betriebsvereinbarungen,
    4. Arbeitsschutz,
    5. Arbeitssicherheit,
    6. Datenschutz,
    7. Datensicherheit,
    8. Wahrung der Betriebsgeheimnisse,
    9. Umweltschutz,
    10. Personenschutz,
    11. Verhaltenskodex,
    12. Vereinbarungen über betriebliche Sozialleistungen.
  7. Mit dem Arbeitsverhältnis gelten auch die gesetzlichen Bestimmungen für z.B.
    1. Sozialversicherung,
      1. Krankenversicherung,
      2. Rentenversicherung,
      3. Unfallversicherung,
    2. Arbeitsschutz,
    3. Kündigungsschutz.
  8. Für den Arbeitnehmer gelten nahezu immer die allgemeinen und gesetzlichen Bestimmungen für z.B.
    1. Selbstschutz,
    2. Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber,
    3. Verpflichtung zur Loyalität,
    4. Verpflichtungen zum sorgsamen Umgang mit überlassenen Sachen,
    5. unerlaubte private Nutzungen von z.B. Betriebsmitteln, Werkzeugen, Einrichtungen, Kommunikationsmedien, Materialien,
    6. unerlaubte private Geschäfte während der Arbeit,
    7. Pflicht zur Erhaltung der Arbeitskraft, Arbeitsfähigkeit,
    8. Pflicht zur Zusammenarbeit,
    9. Pflicht zu einem "positiven" Erscheinungsbild.