Recht im Arbeitsleben nicht nur in Projekten und im Projektmanagement:
Art des Arbeitsvertrages.
Leitfragen:
Welcher Arbeitsvertrag wurde abgeschlossen?
Welche Art der Beschäftigung
liegt vor?
Wer aufmerksam hinhört und liest, bemerkt die feinen und doch
erheblichen Unterschiede zwischen den Begriffen:
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Arbeit und arbeiten,
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Beschäftigung und beschäftigt werden oder sein.
Diese Unterschiede ziehen sich durch alle
Arbeitsbeziehungen sowie
Leistungsverhältnisse
hindurch. In Verbindung mit den inhaltlichen und zeitlichen
Komponenten wird dann gesprochen z.B.
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Arbeit ohne Entgelt,
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Ehrenamt oder ehrenamtlich
beschäftigt,
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freiwillige Dienstleister, z.B.
Nachbarschaftshilfe,
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Geringfügige Beschäftigung,
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"450-Euro"-Jobs,
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Geringe Anzahl von Arbeitsstunden,
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Gelegentlich Beschäftigte,
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Mindestlohn,
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Beschäftigung mit niedrigem Lohn,
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Beschäftigung als Aushilfe,
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Beschäftigung als Hilfskraft
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Arbeitsverhältnis auf Zeit,
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Befristet Beschäftigte,
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Ferienbeschäftigte,
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Saisonarbeitnehmer,
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Ausbildungsverhältnisse,
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Auszubildende,
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Praktikum,
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Hospitanten,
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Diplomanten,
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Beschäftigung durch Vermittlung über Dritte,
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Stipendium,
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Leiharbeitnehmer,
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ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme,
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Umschüler,
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Befristetes Arbeitsverhältnis
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Beschäftigung als Vertretung,
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Interimsmanager,
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"externe Interne", "Scheinselbständige"
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Unbefristetes Arbeitsverhältnis,
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Vollbeschäftigung,
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Teilzeitbeschäftigung,
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teilweise Beschäftigung,
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Arbeitsvertrag im Tarifbereich,
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Arbeitsvertrag außertariflich,
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Nicht leitende Führungskraft,
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leitende Führungskraft,
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Geschäftsführungsvertrag.
Als interne Sondervereinbarungen sind häufig anzutreffen:
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Ausleihe an andere Organisationseinheiten,
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Befristete Versetzungen,
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Befristete Änderungen des Aufgabengebietes,
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Befristete Stellvertretungen,
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Mitarbeit in Projekten,
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Projektleiter.
Sonderheiten ergeben sich ferner auch für den
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Arbeitsvertrag als Betriebsrat,
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Arbeitsvertrag als freigestellter Betriebsrat.