HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Recht im Arbeitsleben nicht nur in Projekten und im Projektmanagement:

Art des Arbeitsvertrages.

Leitfragen:

Welcher Arbeitsvertrag wurde abgeschlossen?
Welche Art der Beschäftigung liegt vor?


Wer aufmerksam hinhört und liest, bemerkt die feinen und doch erheblichen Unterschiede zwischen den Begriffen:

  1. Arbeit und arbeiten,
  2. Beschäftigung und beschäftigt werden oder sein.

Diese Unterschiede ziehen sich durch alle Arbeitsbeziehungen sowie Leistungsverhältnisse hindurch. In Verbindung mit den inhaltlichen und zeitlichen Komponenten wird dann gesprochen z.B.

  1. Arbeit ohne Entgelt,
    1. Ehrenamt oder ehrenamtlich beschäftigt,
    2. freiwillige Dienstleister, z.B. Nachbarschaftshilfe,
  2. Geringfügige Beschäftigung,
    1. "450-Euro"-Jobs,
    2. Geringe Anzahl von Arbeitsstunden,
    3. Gelegentlich Beschäftigte,
    4. Mindestlohn,
  3. Beschäftigung mit niedrigem Lohn,
    1. Beschäftigung als Aushilfe,
    2. Beschäftigung als Hilfskraft
  4. Arbeitsverhältnis auf Zeit,
    1. Befristet Beschäftigte,
    2. Ferienbeschäftigte,
    3. Saisonarbeitnehmer,
  5. Ausbildungsverhältnisse,
    1. Auszubildende,
    2. Praktikum,
    3. Hospitanten,
    4. Diplomanten,
  6. Beschäftigung durch Vermittlung über Dritte,
    1. Stipendium,
    2. Leiharbeitnehmer,
    3. ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme,
    4. Umschüler,
  7. Befristetes Arbeitsverhältnis
    1. Beschäftigung als Vertretung,
    2. Interimsmanager,
    3. "externe Interne", "Scheinselbständige"
  8. Unbefristetes Arbeitsverhältnis,
  9. Vollbeschäftigung,
  10. Teilzeitbeschäftigung,
  11. teilweise Beschäftigung,
  12. Arbeitsvertrag im Tarifbereich,
  13. Arbeitsvertrag außertariflich,
  14. Nicht leitende Führungskraft,
  15. leitende Führungskraft,
  16. Geschäftsführungsvertrag.

Als interne Sondervereinbarungen sind häufig anzutreffen:

  1. Ausleihe an andere Organisationseinheiten,
  2. Befristete Versetzungen,
  3. Befristete Änderungen des Aufgabengebietes,
  4. Befristete Stellvertretungen,
  5. Mitarbeit in Projekten,
  6. Projektleiter.

Sonderheiten ergeben sich ferner auch für den

  1. Arbeitsvertrag als Betriebsrat,
  2. Arbeitsvertrag als freigestellter Betriebsrat.