HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Entstehung von Verträgen und Vereinbarungen.

Wie Verträge und Vereinbarungen entstehen.

Damit ein Vertrag zu Stande kommen kann, sind mindestens zwei Parteien erforderlich. Es geht ferner um:

  1. Willenserklärungen:
    1. Wer hat welchen Willen geäußert?
    2. Stimmen die Willenserklärungen exakt und vorbehaltlos überein?
    3. Wurden die Willenserklärungen der jeweils Anderen von allen Vertragsparteien vorbehaltlos angenommen und akzeptiert.
  2. Vertragsparteien
    1. Wer hat sich verpflichtet?
    2. Wer hat sich gegenüber wem verpflichtet?
  3. Beweismittel (hilfreich im Zweifel, Unsicherheiten oder im Rechtsstreit):
    1. Wie kann der eigene Willen bewiesen werden?
    2. Wie kann der von mir akzeptierte Willen der Vertragspartei von mir bewiesen werden?
    3. Wie kann die Einigung bewiesen werden?
    4. Wie kann die Gültigkeit bewiesen werden? Z.B. die Einhaltung bestimmter Formerfordernisse
    5. Wie kann eine eventuelle Änderung bewiesen werden?
    6. Wie kann die Erfüllung bewiesen werden, bzw. die Nichterfüllung bzw. die Vertragsstörung?
    7. Wie kann die Aufhebung bewiesen werden?
  4. Dokumentation, z.B. durch Dokumente, Notizen, Vereinbarungen, formelle Verträge

Wer mit sich selbst einen Vertrag schließen will, kann dies tun: Nur: Ein Richter wird sich nicht finden, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.

Vertrag mit sich selbst

Weitere Vertiefungen:

Formerfordernisse von Verträgen und Vereinbarungen

Dokumente