Die internationalen und der nationalen Gesetzgeber haben in allen Kulturen und Rechtsgebieten z.B. folgende Grenzen für Verträge und Vereinbarungen gesetzt:
Durch den Gesetzgeber geschützt werden dagegen z.B.
Die Meinungen, was von den genannten Begriffen erfasst wird und was nicht, gehen in der Regel erheblich auseinander. Sie sind eine Quelle vieler Rechtsstreitigkeiten. Nirgendwo erweist sich der juristische Grundsatz: "Es kommt darauf an,..." als vielfältiger und im Vorfeld von Verträgen und Vereinbarungen uneinschätzbar, was im irgendwann einmal gegebenen Einzelfall in einem Urteil den Ausschlag geben wird.
Die gesetzlichen Schutzrechte bleiben im Einzelfall nur dann erhalten, wenn der benachteiligte Vertragspartner die Mängel nicht nachträglich "heilt".
Wenden Sie sich mit Ihren Zweifeln, Unsicherheiten, Fragen oder auch schon konkreten Anliegen unbedingt und schnellstens an eine Person oder einen Anwalt Ihres Vertrauens oder an eine anerkannte Schutzvereinigung.
Für gesamte oder zumindest die Erstberatung werden häufig keine Gebühren erhoben.
Vertragsrecht. Verträge und Vereinbarungen
Entstehung von Verträgen und Vereinbarungen
Hierarchie von Verträgen und Vereinbarungen
Vorbehalte in Verträgen und Vereinbarungen
Inhalte von Verträgen und Vereinbarungen
Formerfordernisse von Verträgen
Grenzen der Verträge und Vereinbarungen
Erfüllung von Verträgen und Vereinbarungen
Ende des Vertrages. Ende des Vertragsverhältnisses