HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Nachweis der Erfüllung von Verträgen und Vereinbarungen.

Leitfragen:

Wie wird festgestellt, dass der Vertrag erfüllt ist?
Wie wird nachgewiesen, dass der Vertrag erfüllt ist?
Wie wird bewiesen, dass der Vertrag erfüllt ist?


In meiner Beratungstätigkeit, insbesondere bei Banken und Kreditnehmern bestanden immer wieder Zweifel, ob ein Vertrag bereits erfüllt wurde. Die Antworten entschieden vielfach darüber, wie die Bonität des Kreditnehmers eingeschätzt werden konnte. Es ging dabei immer wieder um Themen wie z.B.

  1. Teilerfüllung, teilweise Erfüllung: Was ist erfüllt und was (noch) nicht? Bilanz der Vorleistungen und Leistungsverpflichtungen.
  2. Nachweis der vollständigen Vertragserfüllung, z.B. durch Bestätigungen, Anerkenntnisse, Quittungen, Gutachten, Zertifikate, Urkunden,
  3. Nachweis der Fälligkeit von Leistungen, z.B. durch Gutachten, Erfüllung von Bedingungen, Eintritt bestimmter Voraussetzungen,
  4. Vorwegerfüllung, vorauseilender Gehorsam, Vorleistungen,
  5. Nachweis von Vorausleistungen, Anzahlungen.
  6. Nachweise der erbrachten Lieferungen und Leistungen, z.B. durch Lieferscheine, Arbeitsnachweise, Stundenzettel,
  7. Nachweise der Erfüllung von Anforderungen, z.B. der Qualität, von Standards,
  8. Nachweise von vereinbarten Ergebnissen, z.B. durch Tests, Behörden, Zertifizierungsstellen, Prüfstellen wie TÜV, Labore, Stiftung Warentest, Erhalt von Gütesiegeln,
  9. Nachweis von Aufrechnungsmöglichkeiten.

Kurz gesagt: es ging also im Wesentlichen darum, ob noch Geld zu erwarten oder zu bezahlen war.