HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Hierarchie von Verträgen und Vereinbarungen.

Verträge und Vereinbarungen auf den niedrigeren Hierarchiestufen setzen häufig stillschweigend voraus, dass die übergeordneten auch dann gelten, wenn dies nicht ausdrücklich offiziell vereinbart wird. Die Hierarchie ergibt sich meistens deshalb wie folgt:

  1. Recht auf Leben, Recht auf Würde, Recht auf Existenz,
  2. Weltrecht, Weltraumrecht,
  3. Internationales Recht,
  4. Nationales Recht,
  5. Geschäftsgepflogenheiten, Usancen,
  6. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  7. Spezielle Geschäftsbedingungen,
  8. Individuelle Vereinbarungen,
  9. Formell Vereinbartes,
  10. Nebenabsprachen.

Hinweise und Mahnungen:

Die Beteiligten können immer eine andere Hierarchie vereinbaren, die generell oder speziell für ihre Verträge und Vereinbarungen gelten sollen. In Streitfällen kommt es darauf an, ob die veränderte Hierarchie auch beweisbar ist, gültig und rechtskräftig wurde.

Vertiefen Sie gegebenenfalls die Themen::

  1. Form von Verträgen und Vereinbarungen
  2. Beweise, Beweismittel
  3. Dokumente