Leitfragen:
Wie ernst wird der Vertrag genommen?
Wie ernsthaft ist der
Vertrag gemeint?
Wie leicht kann der Vertrag gelöst werden?
Wer ist verpflichtet?
In der Regel wissen nur die unmittelbar Vertragschließenden über die Tiefe des jeweiligen Vertrages oder der Vereinbarung.
Häufig sind z.B. dass die Einigungen
Hat sich ein Vertragspartner bei seiner Einigung geirrt, finden sich unter seriösen Vertragspartnern in der Regel immer Möglichkeiten, wie der Vertrag aufgelöst werden kann, der ohne den Irrtum niemals zustande gekommen wäre.
Verträge, die in der Regel nur mit Gewaltanwendungen erfüllt werden (können) sind z.B.
Solche "Verträge" werden in der Regel "juristisch wasserdicht" gemacht, um das formale Recht (sicherer) auf seiner Seite zu haben.
Welche Tiefe ein Vertrag hat, ist an der Entscheidung eines jeden Vertragspartners zu erkennen, ob er bereit ist, den Vertrag und die eingegangenen Verpflichtungen überhaupt erfüllen zu wollen (dürfen, können). Je geringer die Bereitschaft, umso leichter wird "alles unterschrieben": Es wird ja sowieso nicht eingehalten.
Die Entscheidung eines jeden Vertragspartners über den Wert, den er der Vereinbarung beimisst, zeigt sich erst in der Art und Weise, wie er beginnt, den Vertrag, d.h. seine Pflichten und Verpflichtungen zu erfüllen.
Scheinverträge oder nicht ernsthaft gemeinte oder sittenwidrige Verträge können dennoch verpflichten. Die unberechtigten Vorleistungen oder Bereicherungen können verloren sein, sogar unbemerkt bleiben.
Vertragsrecht. Verträge und Vereinbarungen
Entstehung von Verträgen und Vereinbarungen
Hierarchie von Verträgen und Vereinbarungen
Vorbehalte in Verträgen und Vereinbarungen
Inhalte von Verträgen und Vereinbarungen
Formerfordernisse von Verträgen
Grenzen der Verträge und Vereinbarungen
Erfüllung von Verträgen und Vereinbarungen
Ende des Vertrages. Ende des Vertrags-verhältnisses