HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Haftung. 

Leitfragen:

Wer haftet wofür?
Wer haftet nicht?
Wer haftet für Dritte, z.B. die Mitarbeiter?
Wofür haften z.B. Mitarbeiter?


Die Haftung kann sich aus der Position und dem Status ergeben. Sie kann sich auch auf das Tun und Unterlassen von Dritten erweitern, z.B. bei der

  1. Haftung für Schutzbefohlene, z.B. für Kinder, Mitarbeitende, Patienten,
  2. Haftung für Erfüllungsgehilfen, z.B. Mitarbeitende,
  3. Haftung von Vorgesetzten,
  4. Haftung von Geschäftsführern,
  5. Produkthaftung,
  6. Prospekthaftung.

Die Antworten auf die Haftungsfragen sind nur im konkreten Einzelfall zu finden. Folgende Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle:

  1. unbegrenzte Haftung,
  2. begrenzte Haftung,
  3. Gefahrenübergang,
  4. Haftungsübergang,
  5. Selbstverschulden, z.B.
    1. Geschäftsführung ohne Auftrag
    2. Mitschuld,
    3. Mitwirkungspflicht zur Schadensbegrenzung,
  6. Nachweisbarkeit des Schadens

In den Verträgen und Vereinbarungen werden die Unsicherheiten, die sich aus den möglichen Haftungen ergeben, meistens begrenzt.