HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Verhaltensmuster im Umgang mit Recht.

Meine Beobachtungen, Erfahrungen und die Anliegen der Personen, welche mich zu Rate gezogen haben, drehten sich immer wieder um folgende Fragen:

  1. Was gilt, wenn nichts (ausdrücklich) vereinbart wird?
  2. Was ist, wenn ich von den Rechten und Pflichten sowie den Regelungen nichts wusste?
  3. Was ist, wenn ich die Regelungen anders verstanden und ausgelegt hatte, als sie tatsächlich gemeint sind oder waren?
  4. Wie gehe ich mit Tabus um?
  5. Es gilt "mein" Gesetz (oder Rechtsgebiet), wenn die Vereinbarungen stillschweigend erfolgen.
  6. Was "stillschweigend vereinbart" wurde, gilt nicht.

Folgende Verhaltensmuster bleiben wohl von Bestand:

  1. Was selbstverständlich ist oder erscheint, wird nicht gesondert wahrgenommen, geregelt und vereinbart: Es gilt das Selbstverständliche oder es soll gelten.
  2. Worüber nicht gesprochen wird, gibt es auch nichts zu regeln.
  3. Was im Moment ausgelassen wird, darüber kann man sich "später" immer noch verständigen.
  4. In Verträgen und Vereinbarungen ist immer alles geregelt.
  5. Es gibt nichts, was über die formellen Verträge und Vereinbarungen hinaus zu beachten ist (sei).
  6. Was nicht "offiziell" geregelt ist, erlaubt größere Spielräume.
  7. Wer die Macht hat, sichert insbesondere seine Vorrechte oder günstige Position.
  8. Wer Vereinbarungen nicht einhalten will, schützt sich umfassend gegen alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung.
  9. Wer Vereinbarungen ohnehin nicht einhalten kann (darf, muss), "unterschreibt" alles.
  10. Wer ohnehin "das Recht auf seiner Seite sieht (wähnt)", erweist sich bei Verhandlungen "großzügig".
  11. Wer nicht traut, trauen darf (soll, will, kann), sichert sich besser frühzeitig formell ab.

Das wirklich Wesentliche ist nicht formulierbar.