Verhaltensmuster im Umgang mit Recht.
Meine Beobachtungen, Erfahrungen und die Anliegen der Personen,
welche mich zu Rate gezogen haben, drehten sich immer wieder um
folgende Fragen:
- Was gilt, wenn nichts (ausdrücklich) vereinbart wird?
- Was ist, wenn ich von den Rechten und Pflichten sowie den
Regelungen nichts wusste?
- Was ist, wenn ich die Regelungen anders verstanden und
ausgelegt hatte, als sie tatsächlich gemeint sind oder waren?
- Wie gehe ich mit Tabus um?
- Es gilt "mein" Gesetz (oder Rechtsgebiet), wenn die
Vereinbarungen stillschweigend erfolgen.
- Was "stillschweigend vereinbart" wurde, gilt nicht.
Folgende Verhaltensmuster bleiben wohl von Bestand:
- Was selbstverständlich ist oder erscheint, wird nicht
gesondert wahrgenommen, geregelt und vereinbart: Es gilt das
Selbstverständliche oder es soll gelten.
- Worüber nicht gesprochen wird, gibt es auch nichts zu
regeln.
- Was im Moment ausgelassen wird, darüber kann man sich
"später" immer noch verständigen.
- In Verträgen und Vereinbarungen ist immer alles geregelt.
- Es gibt nichts, was über die formellen Verträge und Vereinbarungen
hinaus zu beachten ist (sei).
- Was nicht "offiziell" geregelt ist, erlaubt größere
Spielräume.
- Wer die Macht hat, sichert insbesondere seine Vorrechte oder
günstige Position.
- Wer Vereinbarungen nicht einhalten will, schützt sich
umfassend gegen alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung.
- Wer Vereinbarungen ohnehin nicht einhalten kann (darf,
muss), "unterschreibt" alles.
- Wer ohnehin "das Recht auf seiner Seite sieht (wähnt)",
erweist sich bei Verhandlungen "großzügig".
- Wer nicht traut, trauen darf (soll, will, kann), sichert
sich besser frühzeitig formell ab.
Das wirklich Wesentliche ist nicht formulierbar.