HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Rechtsberatung. 

In meinem Berufsleben habe ich immer wieder mit Personen mit z.T. hoher Verantwortung für Menschen, Projekte, Sachen und Organisationen zu tun gehabt, die viel zu spät Antworten auf z.B. folgende Fragen gesucht haben:

  1. Wo erhalte ich Rechtsberatung, juristische Beratung?
  2. Unter welchen Bedingungen bzw. bei welchen Voraussetzungen darf, kann, sollte oder  muss ich mich rechtlich beraten lassen?
  3. Was kostet die Rechtsberatung?
  4. Wer bezahlt die Kosten der Rechtsberatung?

Sie scheuten sich öfter, "wegen den doch eigentlich banalen Fragen" z.B. einen Anwalt zu bemühen. Vielfach kannten sie auch keinen und manchmal misstrauten sie den bekannten.

Ich empfehle Rechtsberatung immer, wenn es z.B. - wie häufig in Projekten und im Projektmanagement - um neue Partner, neue Inhalte, neue Kulturgebiete, neue Rechtsgebiete oder schlichtweg um Neues geht, wofür logischerweise noch keine "bewährten Erfahrungen" und "ähnliche bekannte Fälle" vorliegen (können).

Bei der Rechtsberatung sind immer wieder folgende Aspekte zu klären:

  1. Rechtsberatung: Wer kann, darf oder muss helfen?
  2. Rechtsgebiet und anzuwendendes Recht
  3. Rechtsmäßigkeit
  4. Rechtsweg
  5. Zuständigkeit von Gerichten
  6. Fristen der Klageerhebung
  7. Form zur Klageerhebung
  8. Zulässigkeit des Gerichtsverfahrens
  9. Anwaltspflicht
  10. Höhe des Streitwerts
  11. Zulassung von Gutachtern und deren Kosten
  12. Kosten des Rechtsstreites
  13. Wer bezahlt die Kosten des Rechtsstreites?
  14. Revision gegen Urteile

Die Rechtsberatung ist in größeren Organisationen meistens in der so genannten "Rechtsabteilung" angesiedelt. Sie ist typischerweise eine Stabsabteilung, d.h. ohne Entscheidungsbefugnisse bzw. mit nur sehr begrenzten Vollmachten zur Rechtsvertretung der Organisation nach außen.

Gerichte sollen nur dort und dann eingeschaltet werden, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder wollen.

Vor Gericht hat meistens jene Partei die besseren Chancen, die ihre Ansprüche besser beweisen, d.h. aus den allgemeinen Gesetzen und speziellen Vereinbarungen ableiten kann.

Ein Urteilsspruch soll in der Regel den Rechtsfrieden wiederherstellen und die (allgemeine) Rechtssicherheit festigen.

Leitfragen:

Was ist gerichtsfähig (justiziabel)?
Welches Gericht ist zuständig?
Wie wird das Gericht angerufen?
Wie erfolgt die Vertretung vor Gericht?
Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Folgende Themen können darüberhinaus interessieren:

  1. Außergerichtlicher Vergleich,
  2. Schiedsgericht,
  3. Abweisung eines Gerichtsverfahrens,
  4. Wirkung und Folgen eines Gerichtsurteils,
  5. Gerichtlicher Vergleich.

Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen zahlreiche gesetzliche Vorschriften die

  1. Geltendmachung von Rechten,
  2. Durchsetzbarkeit von Rechten, oder
  3. Höhe der Ansprüche von Rechten.