In meinem Berufsleben habe ich immer wieder mit Personen mit z.T. hoher Verantwortung für Menschen, Projekte, Sachen und Organisationen zu tun gehabt, die viel zu spät Antworten auf z.B. folgende Fragen gesucht haben:
Sie scheuten sich öfter, "wegen den doch eigentlich banalen Fragen" z.B. einen Anwalt zu bemühen. Vielfach kannten sie auch keinen und manchmal misstrauten sie den bekannten.
Ich empfehle Rechtsberatung immer, wenn es z.B. - wie häufig in Projekten und im Projektmanagement - um neue Partner, neue Inhalte, neue Kulturgebiete, neue Rechtsgebiete oder schlichtweg um Neues geht, wofür logischerweise noch keine "bewährten Erfahrungen" und "ähnliche bekannte Fälle" vorliegen (können).
Bei der Rechtsberatung sind immer wieder folgende Aspekte zu klären:
Die Rechtsberatung ist in größeren Organisationen meistens in der so genannten "Rechtsabteilung" angesiedelt. Sie ist typischerweise eine Stabsabteilung, d.h. ohne Entscheidungsbefugnisse bzw. mit nur sehr begrenzten Vollmachten zur Rechtsvertretung der Organisation nach außen.
Gerichte sollen nur dort und dann eingeschaltet werden, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder wollen.
Vor Gericht hat meistens jene Partei die besseren Chancen, die ihre Ansprüche besser beweisen, d.h. aus den allgemeinen Gesetzen und speziellen Vereinbarungen ableiten kann.
Ein Urteilsspruch soll in der Regel den Rechtsfrieden wiederherstellen und die (allgemeine) Rechtssicherheit festigen.
Leitfragen:
Was ist gerichtsfähig (justiziabel)?
Welches Gericht ist zuständig?
Wie wird das Gericht angerufen?
Wie erfolgt die Vertretung vor Gericht?
Wie wird ein Rechtsfrieden (wieder erreicht)?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?
Folgende Themen können darüberhinaus interessieren:
Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen zahlreiche gesetzliche Vorschriften die