HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Rechtsschutz. 

Der Schutz des Rechtes umfasst z.B.

  1. den Schutz, das eigene Recht geltend machen zu können,
  2. den Schutz, vor unberechtigten Ansprüchen,
  3. dem Rechtsfrieden bzw. der alsbaldigen Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen zahlreiche gesetzliche Vorschriften die

  1. Geltendmachung von Rechten,
  2. Durchsetzung, Durchsetzbarkeit von Rechten, oder
  3. Höhe der Ansprüche aus Rechten.

Es werden geregelt z.B.

  1. Widerspruchsfristen.
  2. Verjährungsfristen.
  3. Formerfordernisse für Geltendmachung von Ansprüchen, z.B.
    1. Schriftform,
    2. erforderliche Beglaubigungen,
    3. formelle Anzeigen, z.B. Strafanzeige.
  4. Beweispflicht,
  5. Nachweispflicht,
  6. Schutz des Schuldners (Angeklagten): "Im Zweifel für den Angeklagten..."
  7. Mitwirkungspflicht (des Gläubigers) zur Schadensbegrenzung,
  8. Gerichtsbarkeit,
  9. Gerichtsstand.