Rechtsschutz.
Der Schutz des Rechtes umfasst z.B.
- den Schutz, das eigene Recht geltend machen zu können,
- den Schutz, vor unberechtigten Ansprüchen,
- dem Rechtsfrieden bzw. der alsbaldigen Wiederherstellung des
Rechtsfriedens.
Wo keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, begrenzen
zahlreiche gesetzliche Vorschriften die
- Geltendmachung von Rechten,
- Durchsetzung, Durchsetzbarkeit von Rechten, oder
- Höhe der Ansprüche aus Rechten.
Es werden geregelt z.B.
-
Widerspruchsfristen.
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Verjährungsfristen.
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Formerfordernisse für Geltendmachung
von Ansprüchen, z.B.
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Schriftform,
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erforderliche
Beglaubigungen,
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formelle Anzeigen, z.B.
Strafanzeige.
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Beweispflicht,
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Nachweispflicht,
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Schutz des Schuldners (Angeklagten):
"Im Zweifel für den Angeklagten..."
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Mitwirkungspflicht (des Gläubigers) zur Schadensbegrenzung,
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Gerichtsbarkeit,
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Gerichtsstand.