Wesentliche Rechtsgebiete in Projekten und im Projektmanagement.
Leitfrage:
Welche Rechtsgebiete spielen in Projekten und im
Projektmanagement fast immer eine Rolle?
Die Erfahrungen zeigen, dass die Projektverantwortlichen über
zumindest solide Grundkenntnisse in folgenden Rechtsgebieten
verfügen sollten:
-
Allgemeines Bürgerliches Recht (BGB),
Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Vertretungsfähigkeit,
Rechtsnachfolge, Vertretungsrecht,
-
Sachenrecht: Recht von Eigentum
und Besitz,
-
Vertragsrecht: Recht der
Vertragsverhältnisse, Recht der Schuldverhältnisse,
-
Gesellschaftsrecht: HGB, AktG,
GmbHG, Recht der Personengesellschaften,
-
Bilanzierungsrecht,
-
Steuerrecht, einschließlich Recht
über Zölle und Abgaben,
-
Arbeitsrecht,
-
Sozialrecht, Sozialgesetzbuch (SGB),
-
Schutzrechte, einschließlich
Urheberrecht, Patentrecht,
-
Gewohnheitsrecht, einschließlich
Recht aus Überlieferung, ungeschriebene Gesetze, Sitten und
Gebräuche.
Gründliche Kenntnisse sind immer erforderlich auf den
Rechtsgebieten der jeweiligen Fachgebiete. Beispiele:
- Öffentliches Recht,
- Vergaberecht,
- Baurecht,
- Verkehrsrecht, Speditionsrecht,
- Rechtsgebiete für Einfuhr und Ausfuhr,
- Rechtsgebiete um Datenschutz, Datensicherheit,
Datenverwaltung,
- Rechtsgebiete um Geld, Zahlungsverkehr,
- Rechtsgebiete um Finanzen, Banken und Kreditinstitute,
- Versicherungsrecht,
- Kündigungsrecht.
Mitunter spielen auch in Projekten und im Projektmanagement eine
Rolle:
- das Menschenrecht,
- das Familienrecht,
- das Erbrecht,
- das Reiserecht,
- das Aufenthaltsrecht,
- die internationalen Gesetze,
- das Europarecht,
- das internationales Recht,
- die Sonderrechte für bestimmte Berufsgruppen, Personen und
Sonderbeauftragte,
- das Strafrecht.