HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Imponderabilien des Lebens:
Unwägbarkeiten des Lebens.

Unkalkulierbare Risiken in und mit allen Verträgen und Vereinbarungen.

Erkenntnisse:

Niemand weiß, was morgen sein kann.
Was geschehen kann, geschieht, wenn es an der Zeit ist.
Auch wenn kein Verschulden vorliegt, kann ein Nachteil oder Schaden entstehen.

Folgende Risiken erweisen sich in der Regel als wenig kalkulierbar, vorhersehbar oder verhinderbar:

  1. Änderung der Rechtsform eines Vertragspartners.
  2. Austausch oder Tod von Schlüsselpersonen.
  3. Erfindungen.
  4. Der zufälliger Untergang der Sache.
  5. Höhere Gewalt.

Um sich gegen die finanziellen Auswirkungen solcher Risiken zu sichern, werden häufig z.B. folgende Versicherungen abgeschlossen:

  1. Betriebsunterbrechungsversicherung,
  2. Versicherung gegen Elementarschäden (Gebäudeversicherung) gegen Feuer, Sturm, Hochwasser, Blitzeinschlag).
  3. Rücktrittsversicherungen, z.B. Reiserücktrittsversicherung,
  4. Haftpflichtversicherungen,
  5. Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  6. Krankenversicherungen,
  7. Rentenversicherungen,
  8. Lebensversicherungen,
  9. Kaskoversicherungen (Vollkasko oder Teilkasko),
  10. Kreditversicherungen, Versicherungen des Ausfallrisikos.