HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Erfüllungsgrade von Verträgen und Vereinbarungen.

Aus meiner Erfahrung in der Beratung von Banken, Unternehmen, Projekten und Führungskräften habe ich folgende Grade der Erfüllung von Verträgen unterscheiden gelernt:

  1. Vorwegerfüllung, vorauseilender Gehorsam, Vorleistungen.
  2. Vorausleistungen.

  3. Erfüllung.

  4. Unwesentliche Vertragsmängel, "Schönheitsfehler",
  5. Verzug: Termine bzw. Fristen werden nicht eingehalten.
  6. Nichterfüllung. Die vereinbarte Leistung bleibt aus.
  7. Schlechterfüllung. Die vereinbarte Leistung wird schlecht erbracht.
  8. Falscherfüllung, z.B. werden Blumen statt Blumenerde geliefert; ferner: falscher Ort, in falsche Menge, falsche Qualität.
  9. Nichterfüllung wesentlicher Kriterien oder Eigenschaften, z.B. zu groß, zu klein.

  10. Aussetzung der Leistungspflicht.
  11. Stundungen.
  12. Erlass oder Teilerlass von Verpflichtungen.
  13. Erfüllung durch Aufrechnung.
  14. Erfüllung durch Wegfall der Leistungspflicht.

  15. Erfüllung durch Ersatzleistung,
  16. Erfüllung durch Nachbesserung,
  17. Erfüllung durch Schadenersatz.

In Projekten und im Projektmanagement wird in der Regel angenommen, dass die Verträge und Vereinbarungen erfüllt werden - und zwar so, dass sie bestmöglich zum Projektergebnis und Projekterfolg beitragen.

Meine Erfahrungen zeigen, dass diese Annahmen in der Tat in den meisten Fällen sich auch als richtig erweisen. In meinem Berufsleben habe ich jedoch viele, allzu viele Verantwortliche für Projekte und das Projektmanagement kennengelernt, bei deren Beratungen sich oft schnell herausgestellt hat, wie blauäugig und mitunter auch naiv und ahnungslos sie sich im Gestrüpp von Verträgen und Vereinbarungen verheddert haben und nun wieder nach gangbaren Wegen suchten wollten oder mussten.