HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Häufige Störungen bei Verträgen und Vereinbarungen.

In meinen Beratungen von Banken, Unternehmen, Projekten und Führungskräften ging es immer wieder darum, wie folgende Vertragsstörungen

  1. vermieden,
  2. früher erkannt,
  3. früher und wirksamer beendet und
  4. die Folgen, insbesondere die Schäden klein gehalten werden könnten, konnten und mussten.

Es ging z.B. immer wieder um

  1. Wesentliche Veränderung der Vertragspartner, z.B. durch Fusion, Gesellschaftsteilung, Ausgliederungen, Sitzverlegungen, Übernahmen, Rechtsnachfolger, Wechsel oder Ausscheiden von Schlüsselpersonen.
  2. Verschlechterung der Bonität des Schuldners, z.B. Wechsel oder Ausscheiden von Schlüsselpersonen, Rechtsnachfolge, Änderungen der Gesellschaftsform.
  3. Verschlechterung der Bonität des Gläubigers, z.B. Wechsel oder Ausscheiden von Schlüsselpersonen, Rechtsnachfolge, Änderungen der Gesellschaftsform.
  4. Leistungsverweigerung, z.B. wegen Willkür, Zuwendung an andere Partner, Sabotage, Vorsatz.
  5. Unmöglichkeit der Leistung, z.B. durch Tod, Konkurs des Schuldners der Leistung.
  6. Unmöglichwerden der Leistung, z.B. durch höhere Gewalt, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, Ausfall von Menschen oder Maschinen,
  7. Unmöglichwerden der Leistungsabnahme, z.B. durch Tod, Konkurs des Bestellers, Auftraggebers.
  8. Unmöglichwerden der Einhaltung wesentlicher Bedingungen, z.B. die Einhaltung bzw. Erfüllung wesentlicher Qualitätskriterien, Termine, Fristen, Kosten.

Oder die Leistungspflicht wurde gefährdet oder ist weggefallen durch z.B.

  1. Dem Schuldner kann die Leistung nicht mehr zugemutet werden. Unzumutbarkeit der Leistung.
  2. Dem Auftraggeber bzw. Besteller kann die Abnahme der Leistung nicht mehr zugemutet werden. Unzumutbarkeit der Leistungsabnahme.
  3. Die gesetzlichen Grundlagen wurden wesentlich verändert. Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Verträge.
  4. Höhere Gewalt.
  5. Wegfall der Vertragsgrundlagen.
  6. Aufhebung des Vertrages.
  7. Verzicht auf Leistungen.
  8. Sittenwidrige Vereinbarungen.
  9. Vereinbarte Gesetzesverstöße.
  10. Rechte Dritter, z.B. bisher unbekannte Vorrechte, Ansprüche, Zugriffsrechte, Nutzungsrechte.