HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Vertragsmängel.

Leitfragen:

  1. Ist der Vertrag frei von (wesentlichen) Mängeln?
  2. Ist alles Wesentliche besprochen und vereinbart?

Aus meiner Erfahrung in der Beratung von Banken, Unternehmen, Projekten und Führungskräften habe ich folgende Vertragsmängel immer wieder festgestellt:

  1. Es wurde bzw. war nichts vereinbart.
  2. Es fehlen bzw. fehlten Parameter, z.B. Zeiten, Termine, Kosten, Qualitäten, Kostenträger, Abnahme, Bezahlung, Fristen.
  3. Ein Vertragspartner war nicht kontrahierungsfähig. Es lag eine Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht vor.
  4. Die Nichterfüllung war von vornherein vereinbart, z.B. bei einem Scheinvertrag.
  5. Es fehlten die Sanktionsmöglichkeiten bzw. sie waren ausgeschlossen.
  6. Der Vertrag war nicht ernst gemeint. Die mangelnde Ernsthaftigkeit wurde nicht bzw. erst (zu) spät erkannt.

Als Vertragsmangel werden häufig auch die Folgen folgender Ursachen angesehen, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach meinen Erfahrungen kein Vertragsmangel bestand. Es ging z.B. um

  1. Zufälligen Untergang der Sache
  2. höhere Gewalt
  3. Vertragsmängel
  4. Vertragsstörungen
  5. Vertragsänderungen
  6. Aufhebung des Vertrages
  7. Vertragsende
  8. Kündigung des Vertrages