HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Vertrag und Verträge mit sich selbst.

Wer mit sich selbst einen Vertrag schließen will, kann dies tun: Nur: Ein Richter wird sich nicht finden, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.

Typische "Verträge mit sich selbst sind die Leistungsvereinbarungen innerhalb von Organisationen.