HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Allgemeine Risiken bei Verträgen und Vereinbarungen.

Leitfrage:

Mit welchen Risiken muss in und mit allen Verträgen und Vereinbarungen gerechnet werden?.

Folgende Risiken erweisen sich in der Regel als wenig kalkulierbar, vorhersehbar oder verhinderbar:

  1. Änderung der Rechtsform eines Vertragspartners
  2. Austausch oder Tod von Schlüsselpersonen
  3. Erfindungen
  4. Der zufälliger Untergang der Sache
  5. Höhere Gewalt

Um sich gegen die finanziellen Auswirkungen solcher Risiken zu sichern, werden häufig z.B. folgende Versicherungen abgeschlossen:

  1. Betriebsunterbrechungsversicherung,
  2. Versicherung gegen Elementarschäden (Gebäudeversicherung) gegen Feuer, Sturm, Hochwasser, Blitzeinschlag).
  3. Rücktrittsversicherungen, z.B. Reiserücktrittsversicherung,
  4. Haftpflichtversicherungen, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, Grundstückshaftpflicht,
  5. Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  6. Krankenversicherungen,
  7. Rentenversicherungen,
  8. Lebensversicherungen,
  9. Kaskoversicherungen (Vollkasko oder Teilkasko),
  10. Kreditversicherungen.

Im Allgemeinen werden - wo möglich - die Risiken vertraglich auch begrenzt durch z.B.

  1. Haftungsbegrenzungen, z.B. durch Verjährung,
  2. Haftungsausschluss,
  3. Sachverhaltsgestaltung, d.h. eine Haftung ist nicht durchsetzbar, z.B. mangels Masse.