HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Allgemeine Leitfragen (auch zur Vorbereitungen für Rechtsberatungen):

  1. Welches Recht gilt?
  2. Was wurde vereinbart? (Wurde überhaupt etwas vereinbart?)
  3. Wer hat wann mit wem was vereinbart?
  4. Waren die Vertragsschließenden kontrahierungsfähig?
  5. War die Vereinbarung möglich, gültig, zulässig, von vornherein erfüllbar?
  6. Wie haben die Verpflichteten von ihrer Verpflichtung erfahren?
  7. Besteht die Vereinbarung noch? Unverändert? Oder was ist der aktuelle Stand?
  8. Welche Belege, Unterlagen beweisen die Vereinbarung bzw. den eigenen Anspruch aus der Vereinbarung?
  9. Was ist "eigentlich" unklar? Oder (bisher) ungeregelt?
  10. Was ist das Anliegen, gerade jetzt, gerade so und gerade durch diese Person? (Worum geht es "eigentlich?")

Unterschiede, Abgrenzungen und Verbindungen zu Projekten und zum Projektmanagement:

Projekte und das Projektmanagement werden häufig bereits im juristisch sicheren Terrain gehalten. Die Mittel dazu sind z.B.

  1. das Projektfeld (Begrenzung des Umfangs des Projekts, der Reichweiten, Wirkungsfelder),
  2. der Projektauftrag, der alle im Projekt auftretenden juristischen Zweifel "automatisch" an die Hierarchie delegiert,
  3. der Auftrag für das Projektmanagement, insbesondere die Ausgestaltung der Vollmachten, (Engführung des Projektmanagements),
  4. die Projektorganisation, insbesondere die Verortung des Projekts und des Projektmanagements, (Sicherstellung der Aufsicht über das Projektgeschehen),
  5. die Regeln und Spielregeln für die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und insbesondere mit dem (internen oder externen) juristischen Beistand.

Mahnungen:

Projekte und das Projektmanagement bewegen sich gerade wegen ihres Neuigkeitswertes immer in einem Bereich, der im Vorfeld weder juristisch erfassbar noch regelbar ist. Es besteht immer das Risiko, dass Fragen auftauchen und sich etwas ereignet, was bisher - auch juristisch - noch da war und deshalb geklärt werden kann und muss.

Das Projektmanagement ist gut beraten, sich rechtzeitig zu informieren und zu verlässigen, wo und wie es gegebenenfalls sich juristisch beraten (lassen) kann.