HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Ende des Vertrages. Ende des Vertragsverhältnisses.

Leitfrage:

Wie kann ein Vertrag beendet werden?

Obwohl vielfach synonym verwendet, gilt es bei Verträgen und Vereinbarungen fein und konsequent zu unterscheiden zwischen:

  1. Vertragsende durch Erfüllung,
  2. Vertragsende durch Anerkennung z.B. der erhaltenen Leistungen und / oder der Gegenleistungen,
  3. Vertragsende durch Fristablauf, z.B. für Gewährleistung, Garantie,
  4. Vertragsende durch Ausgleichsquittung,
  5. Vertragsende durch Aufhebung,
  6. Vertragsende durch Wandelung,
  7. Vertragsende durch Kündigung,
    1. Vertragsende durch ordentliche Kündigung,
    2. Vertragsende durch außerordentliche Kündigung
  8. Vertragsende durch Verjährung,
  9. Vertragsende durch höhere Gewalt,
  10. Vertragsende durch Urteil,
  11. Vertragsende durch Zufall.

Die Regelungen werden nur selten in individuellen Verträgen getroffen. Meistens wird in den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allgemein geregelt, welche Rechte und Pflichten auch nach Vertragsende für die Vertragsparteien weiterhin bestehen. Dies könnten z.B. sein

  1. Geheimhaltungsverpflichtungen,
  2. Aufbewahrungspflichten,
  3. Auskunftspflichten.

Das Ende des Vertrages und des Vertragsverhältnisses wird oftmals auch formell dokumentiert durch:

  1. eine Einwilligung in einen Vergleich,
  2. eine Akzeptanz eines Urteils oder Schiedsspruches,
  3. einen Verzicht auf eine Erfüllung,
  4. eine Ausgleichsquittung,