HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Vertrauensschutz.

Leitfragen:

Wie wird das Vertrauen geschützt?
Wie werden die Vertragspartner geschützt?

Das Prinzip: "Ein Geschäft ist erst dann ein Geschäft, wenn der andere nicht bemerkt, wie er über den Tisch gezogen wurde" ist unausrottbar überall anzutreffen. Personen, die diese Kunst (oder Kriminalität) besonders gut beherrschen, gelten landläufig als clever, schlitzohrig, durchsetzungsfähig, bauernschlau, gerissen, unberechenbar, bis sie sich letztlich als nicht vertrauenswürdig erweisen. Die Faszination von Personen und Organisationen, die skrupellos "über Leichen gehen" ist - aus sicherer Distanz - oft ebenso groß wie die berechtigte Furcht vor ihnen.

Auch das Prinzip: "Der Erfolg heiligt die Mittel" ist hier einzuordnen.

Die Betroffenen bzw. Benachteiligten bleiben oft auf dem angerichteten Schaden sitzen - oder er wird sozialisiert.

Ein Grundvertrauen in die Rechtssicherheit werden durch den Gesetzgeber in vielfältiger Art und Weise geschützt, wie z.B.

  1. Gutgläubigkeit,
  2. Gebräuche und Verkehrssitte,
  3. Handeln im Auftrag.

In der Praxis unterscheiden sich die Annahmen der strittigen Parteien darüber, was noch gesetzeskonform ist, erheblich. Zur Orientierung für die Parteien geben die Gesetze und die umfangreiche Rechtsprechung Hilfen, z.B. wenn auf Verträge oder Vereinbarungen zutrifft oder nicht auszuschließen ist:

  1. Sittenwidrigkeit,
  2. Erschleichung von Unterschriften,
  3. Willkür,
  4. arglistige Täuschung,
  5. Betrugsabsicht,
  6. Vortäuschung falscher Tatsachen,
  7. Irrtum,
  8. Amtsmissbrauch,
  9. Vorteilnahme, Korruption,
  10. Eigenmächtigkeiten.

In der Regel untereinander ausmachen müssen die Vertragsparteien alle Uneinigkeiten, wenn vorliegen oder nicht auszuschließen sind z.B.

  1. illegale Geschäften,
  2. Verträge zu Lasten Dritter,
  3. Haftung für Unterlassungen im Amt, z.B. Nichtnutzung von Expertenrat, Beratung,
  4. Unterlassene Hilfeleistungen im Amt (in Führungsverantwortung).

Bei Vertragspartnern aus unterschiedlichen Rechtsgebieten können die Einschätzungen, was (noch) legal und was (schon) illegal ist, sich erheblich unterscheiden. ("Es kommt darauf an,...)

Grenzgebiete des Rechts bzw. besondere Regelungen gelten in allen Rechtsgebieten für Verträge und Vereinbarungen, die im Krieg, in Notfällen, Katastrophen oder unter anderen unnormalen Umständen geschlossen werden (müssen). Weiterführende Themen dazu sind z.B.

  1. Straffreiheit,
  2. Handeln in Notwehr,
  3. Handeln zur Schadensbegrenzung.