Leitfragen:
Vertragsinhalt kann alles sein, zu was sich die beteiligten Vertragsparteien verpflichten können oder verpflichtet werden können.
Entgegen häufiger Annahmen verpflichten die Verträge die Vertragsparteien auch dann, wenn sie von vornherein wissen (können oder müssen), dass sie selbst oder die anderen Verpflichteten weder bereit noch in der Lage sind, die Pflichten aus der Vereinbarung bzw. des Vertrages zu erfüllen. Werden die Pflichten nicht oder nicht erfüllt, hat der Gesetzgeber jedoch klare Grenzen gesetzt, die eine juristische Verfolgung der Rechte des Gläubigers begrenzt.
Wesentliche Komponenten eines Vertrages sind in der Regel Vereinbarungen über
In der Regel werden in den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell geregelt oder individuelle vereinbart, wie zu erfolgen haben z.B.
Vertragsrecht. Verträge und Vereinbarungen
Entstehung von Verträgen und Vereinbarungen
Hierarchie von Verträgen und Vereinbarungen
Vorbehalte in Verträgen und Vereinbarungen
Inhalte von Verträgen und Vereinbarungen
Formerfordernisse von Verträgen
Grenzen der Verträge und Vereinbarungen
Erfüllung von Verträgen und Vereinbarungen
Ende des Vertrages. Ende des Vertragsverhältnisses