HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Rechtliches: Verträge und Vereinbarungen"



Inhalte von Verträgen und Vereinbarungen.

Leitfragen:

  1. Was ist vereinbart?
  2. Was ist der Inhalt der Vereinbarungen? (Vertragsgegenstand)
  3. Worum geht es eigentlich? (Wesen der Vereinbarungen)
  4. Was wollen bzw. wollten die Vertragsparteien? (Sinn der Vereinbarungen)
  5. Was haben sie tatsächlich vereinbart? (Offizielle Vereinbarungen)
  6. Was (ausdrücklich) nicht? (Unterlassene Einigungen bzw. worüber waren sich die Parteien "einig", dass sie uneinig waren bzw. (noch) sind?)
  7. Weshalb wurde es gerade so vereinbart, wie es vereinbart wurde?
  8. Weshalb haben es genau jene Parteien vereinbart, die die Vereinbarung getroffen haben?
  9. Was sind die Vorstellungen für eine Vertragserfüllung aus der Sicht jeder Partei?
  10. Was sind die Rechte und Pflichten jeder Partei aus dem Vertrag?

Vertragsinhalt kann alles sein, zu was sich die beteiligten Vertragsparteien verpflichten können oder verpflichtet werden können.

Entgegen häufiger Annahmen verpflichten die Verträge die Vertragsparteien auch dann, wenn sie von vornherein wissen (können oder müssen), dass sie selbst oder die anderen Verpflichteten weder bereit noch in der Lage sind, die Pflichten aus der Vereinbarung bzw. des Vertrages zu erfüllen. Werden die Pflichten nicht oder nicht erfüllt, hat der Gesetzgeber jedoch klare Grenzen gesetzt, die eine juristische Verfolgung der Rechte des Gläubigers begrenzt.

Wesentliche Komponenten eines Vertrages sind in der Regel Vereinbarungen über

  1. Leistungen und Gegenleistungen,
  2. Qualitätsanforderungen,
  3. Leistungsorte, Erfüllungsorte,
  4. Fälligkeit der Leistung,
  5. Termine und Fristen,
  6. Vergütungen und Preise,
  7. Lieferbedingungen, insbesondere zum Gefahrenübergang und Haftungsübergang,
  8. Abnahme und Anerkennung der Leistungen,
  9. Vereinbarungen zur Kündigung, (ordentliche und außerordentliche Kündigung),
  10. Zahlungsbedingungen.

In der Regel werden in den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell geregelt oder individuelle vereinbart, wie zu erfolgen haben z.B.

  1. Feststellung von Mängeln,
  2. Frist zur Anzeige von Mängeln, Anzeigepflicht,
  3. Form und Art und Weise der Mängelrüge,
  4. Mitwirkungspflicht zur Schadensbegrenzung,
  5. Umgang mit Bagatellfällen,
  6. Fristen zur Nachbesserung,
  7. Haftung für Verzögerungen,
  8. Umfang und Höhe (Begrenzung) von Schadenersatz,
  9. außergerichtliches Einigungsverfahren,
  10. Recht auf Wandelung,
  11. Rechtsverfahren, Rechtsweg